Hinweise sicher melden

Hinweisgeberverfahren

Compliance-Verstöße

Wir stellen über unser Hinweisgeberverfahren eine geschützte Möglichkeit bereit, uns auf Compliance-Verstöße oder Risiken aufmerksam zu machen. Dieses Angebot richtet sich sowohl an Mitarbeitende als auch an externe Personen. Alle eingehenden Hinweise werden gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) grundsätzlich vertraulich behandelt.

Als mögliche ComplianceVerstöße oder relevante Risiken gelten insbesondere:

Verstöße gegen strafrechtliche Bestimmungen nach deutschem Recht

Ordnungswidrigkeiten, sofern die betroffene Vorschrift dem Schutz von Leben, Gesundheit oder den Rechten von Beschäftigten bzw. ihrer Vertretungsorgane dient

Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen entsprechender Pflichten, die durch unser eigenes wirtschaftliches Handeln oder durch unmittelbare Zulieferer entstehen können

Bitte beachten Sie, dass Meldungen ohne Bezug zu ComplianceThemen nicht über das Hinweisgeberverfahren bearbeitet werden können.

Compliance-Stelle

Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße oder Risiken können über folgende Meldekanäle abgegeben werden:

Sollte das Hinzuziehen eines Ombudsmanns erforderlich sein, erfolgt der Kontakt über die Meldestelle.